Thomas Schürmann GmbH
Weiterbildung
Weiterbildung zum / zur Praxisanleiter bzw. Praxisanleiterin 2022
Ziel und Zweck | ||
1. | Die Fortbildung hat zum Ziel, staatlich anerkannte Pflegefachkräfte zu befähigen, die Anleitung in stationären und ambulanten Pflegeinrichtungen verantwortlich zu übernehmen. | |
2. | Die Praxisanleiterin / der Praxisanleiter trägt zur Verwirklichung einrichtungsbezogener Ziele bei, indem sie / er Verantwortung für Ausbildungsplanung, Einsatzplanung und Dienstplangestaltung für die Schülerinnen / die Schüler übernimmt. Sie / Er steuert, dokumentiert und evaluiert den Ausbildungsprozess. | |
3. | Im Rahmen ihrer / seiner Aufgaben übernimmt die Praxisanleiterin / der Praxisanleiter koordinierende Aufgaben, in Vertretung der Ausbildungseinrichtung, den Transfer lernfeldorientierter Zusammenarbeit zwischen Altenpflegefachschule und ihrer / seiner Ausbildungseinrichtung. Sie / Er wirkt mit bei Lernerfolgskontrollen und deren Bewertung. | |
4. | In der Verantwortung der Praxisanleiterin / des Praxisanleiters liegt die Organisation, Begleitung und Gestaltung der praktischen Prüfung in Absprache mit der Altenpflegeschule. | |
Dauer | ||
Die Fortbildung als Gesamtangebot zur Praxisanleiterin / zum Praxisanleiter in Pflegediensten und Pflegeheimen erfolgt in zwei unterschiedlichen Modellen. | ||
Die Fortbildung umfasst einen theoretischen Teil von 200 Unterrichtsstunden und einen praktischen Teil von 100 Unterrichtsstunden (Studientage, Hospitation und Hausarbeit) in einem Zeitraum von maximal 12 Monaten. | ||
Teilnahmevoraussetzungen | ||
Zur Fortbildung können staatlich anerkannte Pflegefachkräfte zugelassen werden, die über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in ambulanten Pflegediensten bzw. Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern verfügen. | ||
Durchführungsform | ||
- | Unterrichtsblöcke | |
- | Hospitation | |
Bewerbungsunterlagen | ||
a) | Die Erlaubnis nach § 1 des Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz) oder nach dem § 1 des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz). | |
b) | Nachweis über eine mindestens zwei-jährige Berufserfahrung in ambulanten Pflegediensten, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern. | |
c) | Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild | |
Kosten: 1950,- €. | |
|
Weiterbildung 300 Stunden. | |
Beginn: Herbst 2022 | |